Der Mittelstand lernt von Start-ups über Mitarbeiterbeteiligungen

Wie können Mitarbeiter am besten von den Erfolgen ihres Arbeitgebers profitieren? Sind Lob und besseres Gehalt die einzigen relevanten Faktoren, die Beschäftigte motivieren? Bei den Start-ups gibt es ein wichtiges Instrument, das durchaus auch für den Mittelstand geeignet ist.

Die Beteiligung an Unternehmenserfolgen sollte einfach und transparent sein. Ob eine virtuelle oder eine echte Beteiligung infrage kommt, entscheidet über die am Ende notwendige Besteuerung. Doch neben den finanziellen Gründen geht es auch um andere Verbindungen zwischen Beschäftigten und Unternehmen.

Wer sich besonders verbunden fühlt, steigert in der Regel seine Produktivität. Und das auch dann, wenn zunächst am Anfang das Gehalt wegen der Firmenbeteiligung geringer als üblich ausfällt.

Warum gerade Start-ups mit Firmenbeteiligungen locken?

Die Flexibilität bei Unternehmen, die gerade erst in der Gründungsphase sind, wird häufig gelobt. Ihre Vorteile lassen sich auch bei der Ausgestaltung der Mitarbeiterbeteiligung feststellen, denn es gibt zahlreiche Modelle, die Anwendung finden können.

Mitarbeiterbeteiligungen

Quelle: https://www.steuerberaten.de/blog/597/mitarbeiterbeteiligung-2025-steuervorteile-maximieren-fachkraefte-binden/

Erfolgsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen

Bei der reinen Erfolgsbeteiligung erhalten Mitarbeiter einen Teil vom Gewinn des Unternehmens. Es handelt sich um einen erfolgsabhängigen Bonus, der variabel zum fixen Gehalt angeboten wird.

Meistens wählen Unternehmen diese Form der Beteiligung, wenn sich die Eigenkapitalbasis des Unternehmens verbessern soll und so seine Liquidität gesteigert werden kann. Bei dieser Form handelt es sich um eine materielle Form der Teilhabe von Beschäftigten am Unternehmen, in dem sie arbeiten.

Es gibt auch noch immaterielle Formen der Mitarbeiterbeteiligung, die unter anderem die Mitwirkung an Geschäftsprozessen umfassen. Die aktive Mitwirkung an der Unternehmensentwicklung informiert die Belegschaft stets über aktuelle Entwicklungen und die zukünftige strategische Ausrichtung. Wenn Beschäftigte in Entscheidungsprozesse eingebunden sind, widmen sie sich in der Regel mit höherem Engagement dem Erreichen der Ziele.

Talente mit Firmenbeteiligungen finden

Lässt sich der War of Talents wirklich mit diesen innovativen Ansätzen gewinnen? Wenn Mitarbeiter durch finanzielle Beteiligung oder Mitspracherecht direkt in Unternehmensentwicklungen eingebunden sind, spricht das für sich. Dieser gute Ruf zieht Kreise und die Loyalität wird zum Thema bei Bewerbungen. Neue Talente hören von den Strukturen und Kollegen berichten von ihrer Motivation.

Um Mitarbeiter trotz niedriger Gehälter gewinnen zu können, müssen Unternehmen Ansätze finden, die über die hektische Anfangszeit und die möglicherweise langen Arbeitszeiten hinwegtrösten. Mitarbeiterbeteiligungen machen aus herkömmlichen „Mit-Arbeitern“ plötzlich „Mit-Unternehmer“ oder sogar „Mit-Eigentümer“.

Der Bonus, in der Regel am Gewinn, Ertrag oder der Leistung eines Unternehmens bemessen, bringt die positive Unternehmenskultur an die Arbeitsmärkte. Dort sorgen die lukrativen Beteiligungsformen auch für Aufmerksamkeit, und in der Folge zu mehr guten Bewerbungen.

Mitarbeiterbeteiligungen

Quelle: https://www.clockodo.com/fileadmin/lexikon-grafiken/mitarbeiterbeteiligung-grafik.svg

Welche Probleme haben Start-ups mit der materiellen Beteiligungsform?

Bei Start-ups ist in der Regel das Kapital knapp und dementsprechend schwierig das Aushandeln der Rahmenbedingungen für Beteiligungskonzepte mit aktiver Bonusregelung. Wer das Glück hat, als frisch gegründetes Unternehmen die passenden Mitarbeiter gefunden zu haben, kann diese nicht mit geringeren Löhnen und mehr Arbeitszeit halten. Einzig die Möglichkeit, die Beschäftigten zu Anteilseignern zu machen, könnte hier funktionieren.

Auch vielfacher Gewinn in der Zukunft löst nicht dieselbe Motivation aus, die eine direkte Beteiligung am Unternehmen bringt. Als gleichberechtigte Partner etwa lässt sich die Identifikation mit dem Unternehmen auf ein Maximum steigern. Als häufigste Form der Beteiligung werden Aktienoptionen oder Zeitwertpapiere ausgegeben. Beide Formen haben den Vorteil, dass Mitarbeiter nicht tatsächlich Kapital im Unternehmen anlegen müssen.

Es gibt auch virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen, bei denen Virtual Stock Options und Virtual Shares an Beschäftigte ausgegeben werden. Start-ups greifen meist nur auf beschränkte finanzielle Mittel zurück, was die virtuelle Beteiligung ermöglicht hat. Dabei werden schuldrechtliche Verträge aufgesetzt, die bei einem erfolgreichen Ausgang einer Situation, dem sogenannten Exit, die Mitarbeiter in realer Art und Weise finanziell beteiligen.

Allerdings sind die rechtlichen Hintergründe dieser Form nicht klar und so hat sich diese Beteiligungsform nicht in der Breite durchsetzen können.

Die steuerlichen Aspekte bei der Mitarbeiterbeteiligung

Im Wettbewerb um internationale Talente können Beteiligungsprogramme positive Anreize zur gemeinsamen Steigerung des Unternehmenswertes schaffen.

Allerdings gibt es hierzulande steuerliche Nachteile bei der aktiven Form der Mitarbeiterbeteiligung, die die Umsetzung und entsprechende Gestaltung hemmen. Geht man von idealen rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen aus, lassen sich folgende Anforderungen formulieren, die Unternehmer beachten müssen:

  1. Schaffen Sie kein Dry Income, bei dem schon vor dem entsprechenden Liquiditätszufluss Steuern anfallen. Die konkrete Ausgestaltung ist wichtig, um die steuerlichen Aspekte einzuhalten.
  2. Der zu versteuernde Vorteil auf Basis der steuerlichen Bemessungsgrundlage kann je nach Finanzamt unterschiedlich ausfallen. Vor allem dann, wenn es keinen aktuellen Referenzpunkt für den Marktwert der Anteile gibt. Die Höhe des zu versteuernden Vorteils sollte im Vorfeld definiert werden.
  3. Der Wertzuwachs von Anteilen wird in Deutschland günstiger als Kapitalerträge besteuert. Der gewährte Vorteil muss aber regelmäßig als Gehaltsbestandteil versteuert werden.

Aufgrund der Komplexität des steuerlichen Aspektes bei der Mitarbeiterbeteiligung sollten sich Unternehmer unbedingt im Vorfeld ausreichend informieren und einen Experten hinzuziehen.

Bei der Übertragung echter Geschäftsanteile stehen den Mitarbeitern die gleichen Rechte zu, wie dem Gesellschafter des Unternehmens. Es kann sich um Informations- und Stimmrechte oder das Recht auf eine Beteiligung am jährlichen Gewinn der Gesellschaft handeln. Als Anreizstruktur können diese Modelle im War of Talents Sinn ergeben, denn es gibt nicht nur unmittelbare Gründe zur Loyalität, Mehrarbeit oder zu geringem Lohn.

Ausgehend vom Zeitpunkt der Besteuerung entstehen weitere Vorteile für die Beschäftigten. Zusätzlich gab es durch Reformen in der Vergangenheit bei der Besteuerung von Anteilsübertragungen in Start-ups jetzt mehr Attraktivität der echten Mitarbeiterbeteiligung.

Laut dem bitkom e.V. beteiligten 2024 44 % der Start-ups ihre Mitarbeiter am Erfolg ihres Unternehmens. Nur 6 % der insgesamt 172 befragten Tech-Startups schlossen das aus.